DR. HANNES HARTUNG TEP
Rechtsanwalt für Internationales Kunstrecht
ICOM-WIPO Mediator
Testamentsvollstrecker (AGT)
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der
THEMIS Hartung RA GmbH
Initiator der GalerieKanzlei
Internet: www.themis.lawyer
Mail: hartung@themis.lawyer
RA Dr. Hannes Hartung wurde 2002 in Stuttgart als Rechtsanwalt zugelassen und sodann 2004 an der Universität Zürich zum Thema „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ promoviert. Seine Dissertationwurde mehrfach (auch im Ausland) akademisch rezensiert und im Jahre 2007 mit dem Carl-Sonnenschein-Preis ausgezeichnet.
Dr. Hartung hat mehrere Publikationen und Rezensionen insbesondere zum Kunstrecht auf englisch und deutsch in führenden juristischen Zeitschriften (u.a. NJW) veröffentlicht. Zuletzt verantwortete er das Kapitel Kunstrecht mit Musterformularen im renommierten Münchener Vertragshandbuch Band 3, Wirtschaftsrecht II.
Seit 2006 lehrt Rechtsanwalt Dr. Hartung regelmäßig internationales Kunst- und Kulturrecht für die Kulturwirtschaft am Department Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2010 ist RA Dr. Hartung als Universitätslektor der Karl-Franzens-Universität Graz, seit 2014 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen als Lehrbeauftragter mit Prüferbestellung –z.B. für Bachelorarbeiten- berufen.
Dr. Hartung verfügt über die theoretischen Kenntnisse der Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht, für Steuerrecht und für Urheber- und Medienrecht. 2011 wurde als Mediator for Art and Cultural Heritage in die internationale Liste der ICOM (Internationaler Museumsbund) und WIPO (World Intellectual Property Organization) aufgenommen.
Im Frühjahr 2008 macht er sich als Partner der Münchener Steuerkanzlei Badache Weindl & Partner selbständig und schloss sich im Herbst 2009 der überregionalen Kanzlei Weitnauer als Partner an.
Im Herbst 2011 gründete er THEMIS, zunächst als deutsche, sodann als europäische anwaltliche Kooperation. Seit 2017 firmiert THEMIS als THEMIS Hartung & Partner.
Aktuelle Portraits über Dr. Hannes Hartung gibt es von der dpa (erschienen u.a. in der Abendzeitung und DER WESTEN) und in der Berliner Zeitung.
Dr. Hartung ist häufig gefragter Experte in Fernsehen und Radio (ARD Morgenmagazin, Menschen der Woche, BR, SWR etc.). Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 29. Dezember 2015 über Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung:
Hannes Hartung wiederum ist ein Jurist, dessen Name sonst mit weit spektakuläreren Fällen als jenem der … in Verbindung steht: Der Münchner NS-Raubkunst-Experte war der erste Anwalt, der Cornelius Gurlitt juristisch vertreten hat, er vertritt derzeit eine Gruppe von Nazi-Opfern, die erreichen möchte, dass in der bayerischen Landeshauptstadt künftig zum Gedenken auch Stolpersteine verlegt werden dürfen. Und erst kurz vor Weihnachten hat Hartung im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Diana-Büste an die Republik Polen von sich reden gemacht. Die Marmorbüste aus dem Lazienki-Palast, ein seit den Fünfzigerjahren gesuchtes Beutekunst-Objekt, war vor wenigen Wochen aus Privatbesitz auf dem Wiener Kunstmarkt aufgetaucht.
Das Buch „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ und Buchbeiträge von Dr. Hannes Hartung sind unter anderem
bei Amazon erhältlich (Link zur Autorenseite).
Anwaltliche Schwerpunkte
- Spezialist für Kunstrecht und Kulturrecht
- Spezialist für Urheber- und Medienrecht (Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert)
- Experte für Vermögensnachfolge und Stiftungsrecht (Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich absolviert)
- Experte für Gemeinnützigkeits- und Erbschaftssteuerrecht (Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht erfolgreich absolviert)
- Restitution
- Denkmalschutz
- Stiftungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht
- und allgemeines Wirtschaftsrecht
- jeweils mit allen steuerlichen Bezügen
Dr. Hartung ist Mitglied im Kulturkreis der deutschen Wirtschaft, Gründungsmitglied der Kunstsammler e.V. und bei Rotary International.
THEMIS Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
GalerieKanzlei im Kunstareal
Richard-Wagner-Straße 7